AGB
1.0
Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. beruhen ausschließlich auf den, dem Makler vom Objektanbieter erteilten Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Zwischenverkauf /-vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
1.1
Bei Annahme und Verwendung unserer Angebote in Exposé-Form, oder Informationen die dem Exposé gleichzustellen sind, oder Informationen die letztlich zu einem Vertragsabschluss führen können, mündlich als auch schriftlich, entsteht ein Makler-Vertrag. Auf das Widerrufsrecht wird gleichzeitig hingewiesen.
2.0
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3.0
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt (Vorkenntnis), oder ist Ihnen das mit diesen AGB zugeleitete Objektangebot schon angeboten worden, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen (Dient Ihrem Schutz vor unberechtigten Honorarforderungen, bei Mehrfachanbietungen)
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
3.1
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
4.0
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen aus dem bei einem Notar oder sonst einer von Gesetzes wegen genehmigten und möglichen Vertragsvereinbarung zu nennen. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, sollte eine Teilnahme an einem Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien nicht möglich sein.
Immobilien Josef Schandl hat das Recht bei Vertragsabschlüssen anwesend zu sein.
5.0
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Erfolgsfalle d.h. bei Zustandekommen des Hauptvertrages, ein Nachweis bzw. Vermittlungshonorar an den Makler zu zahlen.
Die Berechtigung hierfür entsteht durch Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters.
5.1
Für den Provisionsanspruch genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist.
Gleiches bei, durch uns hervorgerufenen wirtschaftlichen Erfolg, wenn dieser nicht wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
Das Honorar ist am Tage des Vertragsabschlusses des Hauptvertrages verdient und nach Rechnungsstellung fällig.
5.2
Die Höhe der Provisionen beträgt für Nachweis oder Vermittlung:
Wohnraumvermietungen:
Entsprechend gesetzlichen Vorgaben
Nur Bei Suchauftrag und folglich angebotener Wohnung mit Abschluss
eines Mietvertrages:
2 Kalt - Monatsmieten für Mieter + geltende MwSt.
(dzt. 19 %)
Bei bestehenden Miet-Angeboten provisionsfrei für Mieter
Für Vermieter bei Vermieterauftrag 2 Kalt-Monatsmieten + geltende
MwSt. (dzt. 19 %)
Gewerbevermietungen und Vermietungen für freie Berufe:
2 Kalt - Monatsmieten + 19 % MwSt. für Mieter
1 Kalt - Monatsmiete + 19 % MwSt. für Vermieter
5.3
Kosten für Objekt-/Datenaufnahme bei Vermietung
Die Objekt- / Datenaufnahme umfasst folgende Arbeiten:
Objektbegehung
Datenaufnahme
Objektfotos erstellen, bearbeiten
Objektfotos innen und außen Preis zus. 150,-- €
Exposé-Erstellung für das Internet
Einstellen, bearbeiten, aktualisieren der lfd. Internetdarstellung
Einstellkosten in Datenbanken je Objekt monatlich 50,-- €
Erfassen der Wohnflächen pauschal 100,-- € ETW Objekt
Erfassen der Wohnflächen 200,-- € bei EFH, ZFH, DHH,
Bei Abschluss eines Mietvertrages mit einem von uns vermittelten Mietkunden, werden diese genannten Dienstleistungskosten rückvergütet.
6.0
Änderungen und Ergänzungen dieser Provisionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.1
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
6.2
Immobilien Josef Schandl ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) in Form der Doppeltätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
7.0
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir versichern jedoch, sämtliche Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben. Wir können nicht für die Richtigkeit der uns vom Verkäufer / Vermieter übermittelten Angaben haften. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
8.0
Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Maklerprovision, sind direkt an den vermittelten Vertragspartner, nicht an uns, zu leisten. Es sei denn, die Vertragsparteien setzen ausdrücklich Immobilien Josef Schandl treuhänderisch dafür ein.
9.0
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
10.0
Ist der Auftraggeber im Handelsregister eingetragener Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Das gleiche gilt, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.0 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft
AGB Stand 08/2022